Einladung zur Bürgerversammlung

Liebe Horperatherinnen und Horperather,

der Gemeinderat beschäftigt sich seit einiger Zeit mit zwei Themen, zu denen wir die Meinung der Bürgerinnen und Bürger wissen wollen. Deshalb lade ich Euch heute zu einer Bürgerversammlung ein. Sie soll stattfinden

am Samstag, 09. Oktober um 17:00 Uhr an der Grillhütte.

Folgende Themen werden besprochen:

  1. Flächenphotovoltaik in der OG Horperath
  2. „Dorfgemeinschaft” unter dem Dach der Ortsgemeinde
  1. Flächenphotovoltaik in der OG Horperath
    Der Gemeinderat hatte Vorgespräche zum Bau einer Photovoltaikanlage auf der Fläche gegenüber der Grillhütte. Ein Investor aus der Region hat dazu informiert und ist auch an diesem Abend anwesend, um die Idee zu erklären und die Vorteile und Nachteile gemeinsam zu erörtern. Es soll im Anschluss eine Abstimmung erfolgen, die richtungsweisend für eine Entscheidung des Gemeinderates werden soll.

    Hier der Link für Interessierte: www.eegon.de

  2. „Dorfgemeinschaft” unter dem Dach der Ortsgemeinde
    Die Dorfgemeinschaft ist rechtlich keine Gruppierung. Daraus ergeben sich haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Hemmnisse. Es gibt die Möglichkeit, die Dorfgemeinschaft Horperath als Verein eintragen zu lassen – was einige Formalien und Aufwand mit sich bringt – oder die Dorfgemeinschaft unter das rechtliche und versicherungstechnische Dach der Ortsgemeinde Horperath zu überführen.

Die Verwendung des Guthabens der Dorfgemeinschaft wird jeweils mit einer Entscheidung der Dorfgemeinschaft bestimmt. Damit wäre der aktuelle Status einer „schwarzen Kasse” geheilt. Auch hierüber würden wir mit Euch gerne sprechen und auch im Anschluss eine Abstimmung gestalten, die dem Gemeinderat den Wunsch der Dorfgemeinschaft mitgibt, da hier formal ein Beschluss des Gemeinderates nötig ist.

 

Ich bitte Euch, möglichst zahlreich zu erscheinen. Die Themen sind wichtig für Horperath und spätere Beschlüsse auf lange Zeit bindend. Deshalb war der Gemeinderat auch einstimmig der Meinung, an diesen Entscheidungen die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Abstimmen kann nur, wer an der Bürgerversammlung teilnimmt.

HP Reuter