Bekanntmachung des Wahlleiters

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horperath

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 31. Januar 2024, veröffentlicht im Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Kelberg, Ausgabe 7/2024 vom 16. Februar 2024, über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl wird folgendes bekanntgegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderates in Horperath sind 6 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge bedürfen aufgrund der Einwohnerzahl der Ortsgemeinde keiner Unterstützungsunterschriften.

III.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sind beim Gemeindewahlleiter in 56766 Horperath, Zum Kastel 14 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Wahlamt, Zimmer 218, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

IV.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Horperath, den 19. Februar 2024
Heinz-Peter Reuter, Gemeindewahlleiter

(aus: Amtsblättje – Rund um den Hochkelberg, Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Kelberg mit öffentlichen Bekanntmachungen, 23. Februar 2023, Ausgabe 8/2024, S. 9)